Ausgestaltung des Digitalpakts Schule
Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt, ergänzende Förderprogramme der Länder, Anpassung von Art. 104c Grundgesetz als Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes, bestimmungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel durch die Länder, Investitionen in Lerninhalte und in die Weiterbildung der Lehrkräfte, Mindestanforderungen an die IT-Infrastruktur der Schulen, Förderung leistungsfähiger Glasfaseranschlüsse, Investitionen in berufliche Schulen, Einsatz privater Endgeräte im Schulunterricht, Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Lernmittelfreiheit, Sicherstellung der Bildungsteilhabe aller Schülerinnen und Schüler<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)