Ausgestaltung des Bildungssparens und Verteilung des angesparten Kapitals im Bildungsbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen konkreten Ergebnissen hat, anknüpfend an meine Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/7902 die von der Bundesregierung in ihrer Antwort vom November 2012 angekündigte Ausgestaltung des in § 4b Absatz 4 angeführten Bildungssparens im Betreuungsgeldergänzungsgesetz – in Bezug auf geplantes Fördervolumen, Zuschusshöhe, Fördervoraussetzungen, intendierte Einkommensgrenzen, wesentliche Zielgruppen und Veröffentlichung von Eckpunkten dazu – zwischenzeitlich geführt, und für welche Aufwendungen der frühkindlichen Bildung, der schulischen Bildung, der beruflichen Ausbildung, der akademischen Bildung bzw. der Weiterbildung soll das ggf. angesparte Kapital jeweils im Einzelnen eingesetzt werden können?