Ausgestaltung der "Take or Pay“-Klausel in den Langfristverträgen mit dem russischen Unternehmen Gazprom
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Langfristverträge zur Lieferung von russischem Gas eine Bestimmung enthalten (vgl. Frontal21 vom 26. April 2022 www.zdf.de/politik/frontal/basf-milliardengeschaefte-gier-nach-russischem-gas-100.html), wonach eine Mindestmenge an Gas verpflichtend abgenommen werden muss und im Falle eines Unterschreitens der Mindestmenge Zahlungen in Höhe der Mindestmenge fällig werden, und wenn ja, plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Beschluss eines Gasboykotts, um diese vertragliche Klausel aushebeln zu können?