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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-59333

Ausgestaltung der sogenannten solidarischen Lebensleistungsrente

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Worin soll sich die erste Stufe der von der Bundesregierung geplanten solidarischen Lebensleistungsrente von dem zuletzt vorgelegten Referentenentwurf für eine Lebensleistungsrente aus der letzten Legislaturperiode unterscheiden, und um wie viel Prozent sollen die Renten der anspruchsberechtigten Personen bei der geplanten solidarischen Lebensleistungsrente hochgewertet werden? <br /> <br /> Worin besteht bei der zweiten Stufe der von der Bundesregierung geplanten solidarischen Lebensleistungsrente der Unterschied zwischen einer Aufstockung für diejenigen Renten, die trotz der Aufstockung in der ersten Stufe der solidarischen Lebensleistungsrente keine Rente oberhalb der &quot;durchschnittlichen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung&quot; (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/629) erreichen und einer Aufstockung für diejenigen, die trotz der Aufstockung in der ersten Stufe &quot;jedoch bedürftig (Bedürftigkeitsprüfung)&quot; (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) sind, und wie soll die Aufstockung von Renten bei dieser Stufe berechnet werden?