Ausgestaltung der Selbstverpflichtung von Unternehmen zur Einholung von datenschutzrechtlichen Einwilligungen bzgl. des Verbraucherschutzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sollte aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein sog. Cookie Pledge, d. h. eine Selbstverpflichtung von Unternehmen zur Einholung von datenschutzrechtlichen Einwilligungen, ausgestaltet werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Tracking-Entscheidungen treffen können (§ 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes)?