Ausgestaltung der Modellprojekte zur Erbringung von Betreuungsdienstleistungen nach SGB XI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kriterien legt die Bundesregierung für die nach § 125 SGB XI zur Erbringung von Betreuungsleistungen vorgesehenen Betreuungsdienste im Modellprogramm zugrunde, und sollen diese regelmäßig über eine Zulassung als Pflegedienst im Sinne des SGB XI verfügen?<br /> <br /> Wie viele Modellprojekte möchte die Bundesregierung mit den in § 125 SGB XI vorgesehenen Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung finanzieren, und welche inhaltlichen Schwerpunkte legt sie dabei zugrunde?<br /> <br /> Sollen auch bereits bestehende Projekte wie Mehrgenerationenhäuser und Beratungsstellen als Ausgangspunkt für die Leistungserbringung per Selektivvertrag im Rahmen des § 125 SGB XI genutzt werden, und wie wird das Modellprogramm mit anderen Förderbereichen und Modellen der Bundesregierung vernetzt?