Ausgestaltung der Höhe der geplanten Strompreisbremse bei einem fehlendem Vorjahresvergleich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung die Ausgestaltung der Strompreisbremse in Höhe des Basisbedarfs von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs für die Fälle, in denen ein Vergleich zum Vorjahr nicht möglich ist, beispielsweise durch Änderung von technischen Anlagen (Einbau von Wärmepumpen), wegen Erstbezugs nach Neubau/Sanierung oder durch Änderung der Personenanzahl in einem Haushalt?