Ausgestaltung der Energieeinsparziele in Art. 3 des Entwurfs der Energieeffizienzrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung auf EU-Ebene bei Artikel 3 des Entwurfs der Energieeffizienzrichtlinie für ein relatives Energieproduktivitäts-oder für ein absolutes Energieeinsparziel von 20 Prozent bis 2020 eintreten?<br /> <br /> Welche Bemessungsgrundlage bzw. welches Vergleichsjahr hätte das von der Bundesregierung angestrebte Energiesparziel bei Artikel 3 des Entwurfs der Energieeffizienzrichtlinie, und welches nationale Ziel setzt sich hier die Bundesregierung gegenwärtig?