Ausgeschöpfte Bundesmittel für die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Maße (bitte weiter nach absolutem Betrag in Euro sowie prozentualem Anteil differenzieren) sind jeweils die Haushaltsmittel, die für Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) sowie für Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) für das Jahr 2021 zur Verfügung stehen, bereits durch Verpflichtungsermächtigungen und Vorbindungen aus den Jahren 2019 und 2020 ausgeschöpft, und mit welcher weiteren Entwicklung des Bestandes der Teilnahmen an diesen Maßnahmen rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2021 und 2022?