Ausgang gerichtlicher Verfahren zum Anspruch auf Auskunftserteilung in der 20. Legislaturperiode
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Ergebnis wurden gerichtliche Verfahren, bei denen Journalistinnen, Journalisten oder andere Dritte gegen die Bundesrepublik Deutschland Ansprüche auf Auskunftserteilung geltend gemacht haben, während der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erledigt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 111 auf Bundestagsdrucksache 20/6782), insbesondere bei wie vielen dieser Verfahren hatten die begehrten Anträge vollumfänglich, teilweise oder keinen Erfolg, wurden Vergleiche geschlossen, wurde die Hauptsache – nach Auskunftserteilung bzw. Zugangsermöglichung zu amtlichen Informationen – für vollständig oder teilweise erledigt erklärt oder wurden die Verfahren anderweitig beendet (bitte jeweils gesondert nach presserechtlichen Auskunftsansprüchen und Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz unterteilen)?