Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Zeitraum 2003 bis 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2003 bis 2018 sowie im Gesamtzeitraum von 2003 bis 2018 (hilfsweise von 2005 bis 2018) die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für diejenigen Leistungsbeziehenden, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bereits erreicht hatten, und wie hoch war in den Jahren 2003, 2005, 2007, 2009, 2011, 2013 und 2014 bis 2018 jeweils die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bereits erreicht hatten?