Ausgaben der Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmen für die kerntechnische Entsorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen konkreten Positionen in jeweils welcher Höhe setzt sich die Summe von 939 Mio. Euro zusammen, die laut dem von der Bundesregierung am 19. Oktober 2016 beschlossen Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung die Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmen in den Jahren 2015 und 2016 an "tatsächlich geleisteten Ausgaben" zu verzeichnen hatten (vgl. im Gesetzentwurf Begründung zu Artikel 1 § 7 Absatz 2; bitte möglichst konkrete und ausführliche Angaben machen)?