Ausgabe und Abrechnung der Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Woraus ergibt sich die Höhe der Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket, die für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2013 über die Länder an die Kommunen ausgereicht werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Mittel?<br /> <br /> Ab welchem Jahr erfolgt die Spitzabrechnung der Leistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket?<br /> <br /> Woraus ergibt sich für die Mittel für das Bildungs-und Teilhabepaket eine rückwirkende Abrechnung für das Jahr 2012 (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 der Abgeordneten Diana Golze auf Bundestagsdrucksache 17/10305), wenn laut § 46 Absatz 7 Satz 1 SGB II „erstmalig im Jahr 2013 [. . .] für das laufende Jahr rückwirkend anzupassen“ ist?