Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten seit dem 1. Dezember 2019, wie in § 291 Absatz 2a SGB V vorgeschrieben, unverzüglich auf Verlangen eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung, und wenn nein, ab wann kann diese gesetzliche Verpflichtung durch die gesetzlichen Krankenkassen umgesetzt werden?