Ausführungshinweise des BMI zur Bearbeitung von eidesstattlichen Erklärungen zum Wechsel des Geschlechtseintrages
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Ausführungshinweise hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Bearbeitung von eidesstattlichen Erklärungen zum Wechsel des Geschlechtseintrages gemäß § 45b Absatz 3 Satz 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) ausgegeben, und wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen Anträge nach § 45b beschieden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?