Ausführungsbestimmungen zur verpflichtenden Energieberatung in Pflegeeinrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu § 154 Absatz 6 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI; Energieberatung) genauere Ausführungsbestimmungen – insbesondere zu dem Sachverhalt, wenn sich trotz nachgewiesener Bemühungen keine Energieberatung organisieren lässt – und sieht die Bundesregierung bei solchen Energieberatungen auch im Kontext des geplanten Energieeffizienzgesetzes, wonach alle Unternehmen in Deutschland ab einem gewissen Energieverbrauch zu Energieaudits verpflichtet werden sollen, Engpässe?