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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-64769

Ausführungen des Bundessozialgerichts hinsichtlich der Kriterien für die Eingruppierung in die Regelbedarfsstufe 1

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ausführungen des Bundessozialgerichts (Medieninformation Nr. 20/14 zu der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 in den Verfahren B 8 SO 14/ 13 R, B 8 SO 12/13 R und B 8 SO 31/12 R), dass es für die Eingruppierung in die Regelbedarfsstufe 1 genügt, dass der Leistungsberechtigte einen eigenen Haushalt gemeinsam mit einer Person &ndash; ggf. seinen Eltern &ndash; führt und dass es für diese gemeinsame Haushaltsführung ausreicht, dass diese im Rahmen der jeweiligen geistig-seelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit erfolgt und dass eine andere Auslegung einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) darstelle? </p> <p>Prüft die Bundesregierung derzeit &ndash; auch vor dem Hintergrund der Aussage des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 23. Juli 2014 (Az.: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 12/13 R und B 8 SO 31/12 R; siehe Terminbericht Nr. 34/14), dass für die Regelbedarfsstufe 3 für die Geldleistungen lediglich eine geringe praktische Bedeutung verbleibe &ndash; eine Gesetzesinitiative in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, und wenn ja, welche?</p>