Ausführungen des Bundesministers zu Guttenberg zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche sicherheitspolitisch abgestimmte Kabinettlinie bezieht sich der Bundesminister der Verteidigung, wenn er in einem Interview für die „Berliner Morgenpost“ vom 25. Mai 2010 feststellt, dass „wir uns in die Lage versetzen [müssen], an der einen oder anderen Stelle<br /> international abgestimmt, gezielt mit Spezialkräften [gegen den internationalen Terrorismus] vorzugehen“, und bedeutet die vage Formulierung „international abgestimmt“, dass nach Ansicht des Bundesministers der Verteidigung auf einen entsprechenden Beschluss des VN-Sicherheitsrates verzichtet werden soll?<br /> <br /> Bezieht sich der Bundesminister der Verteidigung bei seiner Forderung nach weltweiten Einsätzen deutscher Spezialkräfte auch auf die US-Direktive vom 30. September 2009, auf deren Grundlage der Kommandoeinsatz von US-Eliteeinheiten gegen das Terrornetzwerk al Qaida und Gefahren in Iran, Saudi-Arabien, Somalia und anderen Ländern ohne weitere Befassung der politischen Entscheidungsträger erfolgen soll?<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der vom Bundesminister der Verteidigung erwähnten möglichen Entscheidung zum weltweiten Einsatz von Spezialkräften dem konstitutiven Beschlussrecht des Deutschen Bundestages zur Entsendung von bewaffneten Streitkräften ins Ausland in vollem Umfang nachzukommen und ihn vor der Entsendung von Spezialkräften mit einem entsprechenden Mandat konstitutiv zu befassen?