Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes durch die Bundesländer (G-SIG: 09000944)
Anpassung der Gesetze über Naturschutz und Landschaftspflege der Länder an das Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere Bestimmungen zu den Fragekreisen: Landwirtschaftsklausel, Verbindlichkeit der Landschaftspläne und deren Verhältnis zu den Bauleitplänen, Eingriffsbegriff, Duldungspflicht von Grundeigentümern, Pflegepflicht im Siedlungsbereich, Artenschutz; Regelungen in Abweichung von den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, Zusammenwirken der Länder bei der länderübergreifenden Landschaftsplanung, Ausgestaltung des Rechts zum Betreten der Flur für Erholungszwecke, Bereitstellen von Grundstücken für Erholungszwecke, Mitwirkungsmöglichkeiten von Verbänden, Umfang der Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege durch Bund und Länder, Erfahrungen mit der Rahmen-Kompetenz des Bundes in diesem Bereich