Ausfuhrgenehmigungen für nach § 202c StGB verbotene IT-Überwachungssoftware
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundeskanzleramt, über den Export von Phishing- bzw. Trojanersoftware und zu sonstiger IT-Überwachung (z. B. „Fin-Fisher“), deren Entwicklung und Verkauf eigentlich gemäß § 202c StGB verboten ist, nebst entsprechenden Schulungen durch deutsche bzw. in Deutschland ansässige Unternehmen an ausländische Sicherheitsbehörden (z. B. durch die Münchener Firmen G. International GmbH bzw. E. GmbH an die ägyptische Staatssicherheit, vgl. ARD-Sendung „Fakt“ vom 15. August 2011), und welche Angaben macht die Bundesregierung über dafür erteilte Ausfuhrgenehmigungen sowie eine mögliche Beteiligung von Bundesbehörden seit 2004?