Ausfuhrgenehmigung für chemiewaffenfähiges Weißes Phosphor
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Bundesregierung die Ausfuhr des Stoffes "Weißer Phosphor" ("mit Zerleger, Ausstoß oder Treibladung"), dessen Einsatz gegen Zivilpersonen entsprechend dem Verbot von unterschiedslosen Angriffen in den Zusatzprotokollen von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 verboten ist, genehmigt (bitte nach Empfängern und Menge aufschlüsseln; siehe Ausfuhrliste der Wasserschutzpolizei Hamburg für Munition vom 4. April 2019: http://daten.tansparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/fecf4600-3d9e-4472-9719-4881a76c94e3/Akte_HmbTG_-_zu-veroeffentlichende_Dokumente.pdf), und welches Unternehmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung diese Kampfstoffe produziert und damit möglicherweise gegen die Weiterverbreitung von Chemiewaffen verstoßen?