Ausfallgebühr für Ärzte bei Absage von Arztterminen durch Patienten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Festlegung einer Ausfallgebühr im SGB V zugunsten von Ärztinnen und Ärzten für den Fall, dass Patientinnen und Patienten nicht zu einem vereinbarten Arzttermin erscheinen oder diesen sehr kurzfristig absagen, um die Termintreue von Patientinnen und Patienten zu fördern und den Vergütungsausfall der Ärztinnen und Ärzte zumindest teilweise zu kompensieren?