Ausfälle oder Verkürzungen von Ruhepausen von Beschäftigten in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Beschäftigte konnten in den Jahren 2019, 2020 sowie 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgeschriebenen Ruhepausen und Ruhezeiten (§§ 4, 5 ArbZG) nicht oder nicht immer einhalten bzw. mussten diese verkürzen (bitte nach Geschlecht und den fünf Wirtschaftszweigen mit dem höchsten Anteil aufschlüsseln und sowohl insgesamt als auch anteilig ausweisen), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen Folgen von verkürzten Ruhepausen und Ruhezeiten?