Ausdehnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko auf die Westsahara
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für einen Ratsbeschluss, der das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Marokko um Zusätze ergänzen soll, mit dem Produkten aus der von Marokko besetzten Westsahara präferierter Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährt wird (COM(2018) 479 final), unterstützen, und inwiefern befindet sich der Vorschlag nach Einschätzung der Bundesregierung im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der 2016 in einem Urteil (C-104/16 P) festgelegt hat, dass das Volk der Westsahara seine Zustimmung zu Verträgen geben muss, die die EU mit Marokko abschließt und die auch das Territorium der Westsahara betreffen – eingedenk der Tatsache, dass die EU-Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst nur Konsultationen mit Personen und Gruppen aus Marokko und der Westsahara durchgeführt haben (vgl. SWD(2018) 346 final)? <br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von West Sahara Ressource Watch (http://wsrw.org/ a105x4180), dass 94 der 112 Stakeholder, mit denen EU-Kommission und Europäischer Auswärtiger Dienst nach Angaben der EU-Kommission Konsultationen bezüglich einer Ausdehnung des EU-Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko auf das Territorium der Westsahara durchgeführt haben (siehe SWD(2018) 346 final, Annex, S. 34), nie zu Konsultationen eingeladen wurden oder es abgelehnt haben, an diesen teilzunehmen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Legitimität und Repräsentativität des Konsultationsprozesses?