Ausbreitung des Jakobs-Greiskrautes auf bundeseigener Fläche in Cloppenburg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt es, dass die Bundesvermögensverwaltung als Verwalter der deutschen Liegenschaften es gegenüber der Stadt Cloppenburg vergangenes Jahr ablehnte, eine vom Jakobs-Greiskraut überwucherte, bundeseigene Fläche in direkter Nachbarschaft zu städtischem Gelände zu mähen, so dass die Stadt auf eigene Kosten diese Aufgabe übernehmen musste, um einer unerwünschten Ausbreitung der Pflanze effektiv entgegenzuwirken, und wenn ja, weshalb wurde die Bundesvermögensverwaltung in diesem Fall nicht tätig (vgl. Äußerung des Bürgermeisters Dr. Wolfgang Wiese in der Münsterländische[n] Tageszeitung vom 18. August 2012)?