Ausbleiben der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Oberst Klein im Zusammenhang mit dem Luftangriff bei Kundus am 4. September 2009
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen (bitte detaillierte Angaben einschließlich rechtlicher Begründung machen) wurde kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Georg Klein im Zuge des Luftangriffs bei Kundus (Afghanistan) am 4. September 2009 eingeleitet, und gewährt die Bundesregierung den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages Akteneinsicht zu diesem Vorgang (ggf. im Geheimschutzraum)?