Ausbildungstätigkeit von Kampftauchern des Kommandos Spezialkräfte in Niger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Ausbildungstätigkeit von rund 20 Kampftauchern des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Tahoua/Niger ohne gemäß § 1 Absatz 2 des Parlamentbeteiligungsgesetzes (ParlBG) Zustimmung des Deutschen Bundestages, obwohl nach meiner Auffassung – im Sinne eines Einsatzes – deren "Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist" (§ 2 Absatz 1 ParlBG), da 2018 bei einem Anschlag dort vier US-Soldaten getötet wurden sowie letzte Woche bei einem Rebellenangriff 89 nigrische Soldaten (www.landeszeitung.de/blog/nachrichten/politik/2676039-wehrbeauftragter-bartels-fordert-bundestagsmandat-fuer-niger), und wann wird die Bundesregierung diese Soldaten dort folglich abziehen zu deren Schutz und wegen der nach meiner Auffassung somit fehlenden Einsatz-Rechtsgrundlage?