Ausbildung und Studium für Asylbewerber ermöglichen - Förderlücke schließen
Förderlücke bei Personen mit Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren nach 15 Monaten Aufenthalt betr. Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung oder eines Studiums und vergleichbare Förderlücken bei Personen mit Duldung: Verständigung mit den Ländern über eine bundesweit einheitliche Anwendung der Härtefallregelung gemäß § 22 SGB XII, Vorlage eines Gesetzentwurfs bis Herbst 2018 zur Schließung der Förderlücke, verstärkte Beratung von Personen mit Aufenthaltsgestattung und -duldung durch die Arbeitsverwaltung, statistische Erfassung des Ausbildungs- und Beschäftigungsstatus von Gestatteten und Geduldeten