Ausbildung irakischer Richter, Polizei- und Justizvollzugsbeamter im Rahmen der EU-Mission EUJUST LEX
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Womit wird vonseiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten begründet, dass Angaben darüber, an welchen Einrichtungen und durch wen bislang im Rahmen der EU-Mission EUJUST LEX irakische Richter, Polizei- und Justizvollzugsbeamte in Europa ausgebildet wurden und insbesondere darüber, ob auch weibliche Personen im Rahmen von EUJUST LEX ausgebildet wurden, als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und damit der Öffentlichkeit vorenthalten werden?