Ausbildung chinesischer Kampfpiloten durch ehemalige Bundeswehr-Soldaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Bundesregierung ehemaligen deutschen Bundeswehrpiloten verbieten, zum Beispiel chinesische Kampfpiloten auszubilden (siehe dazu: www.tagesschau.de/ausland/asien/ex-kampfpiloten-china-10 2.html), und welche Sanktionen können bereits heute oder sollen zukünftig bei Zuwiderhandlung angedroht werden (bitte auflisten)?<br /> <br /> In welcher Anzahl sind der Bundesregierung Ausbildungen von chinesischen Kampfpiloten durch ehemalige Bundeswehrpiloten bekannt (bitte auch den Zeitpunkt des Bekanntwerdens jeweils angeben – siehe dazu: www.tagesschau.de/ausland/asien/ex-kampfpiloten-china-102.html), und in wie vielen Fällen aus anderen Ländern, die nicht Mitglied der NATO sind, sind der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren solche Ausbildungen bekannt geworden (bitte die Länder einzeln auflisten)?