Ausbildung afghanischer Polizei-Spezialeinheiten durch KSK-Ausbilder der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angaben macht die Bundesregierung hinsichtlich der Ausbildung afghanischer Polizei-Spezialeinheiten durch Ausbilder des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr über Beginn, Umfang, Inhalte und Planungsvorlauf (Inhalt, Anlass, Folgen der diesbezüglichen Anordnung des Bundesministers Dr. Thomas de Maizière; vgl. dessen Rede am 19. August 2011 vor der Clausewitz-Gesellschaft e. V.), und sollten nach den bisherigen politischen Verlautbarungen der Bundesregierung sowie gemäß deutscher Rechtslage nicht afghanische Polizisten vielmehr regelmäßig durch deutsche Polizisten statt Militärs ausgebildet werden?<br /> <br /> Das BMVg hat die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 30. September 2011 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.