Ausbaustandard von Straßen (G-SIG: 09001326)
Verbindlichkeit der Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS), städtebauliche und finanzielle Auswirkungen dieser Richtlinien, Ermessensspielraum der Straßenbauverwaltungen, Kriterium der Verkehrssicherheit in den Richtlinien, interdisziplinäres Zustandekommen der Richtlinien, Vereinbarkeit mit § 1 Abs.7 BBauG