Ausbau von Elektrolysekapazitäten auf Basis erneuerbaren Stroms nicht-biogenen Ursprungs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Basis welcher Szenarien, Prognosen oder anderweitigen Schätzungen geht die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (vgl. www.bmu.de/gesetz/kabinettentwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-der-treibhausgasminderungs-quote/) in ihrer Begründung zur geplanten Streichung der Anrechenbarkeit von Wasserstoff aus biogenen Quellen (§ 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 4) davon aus, dass eine weitere Anrechenbarkeit von Wasserstoff aus biogenen Quellen den Ausbau von Elektrolysekapazitäten auf Basis erneuerbaren Stroms nichtbiogenen Ursprung behindern würde, und wie viele Produzenten von Wasserstoff aus biogenen Quellen wären von einer solchen Streichung nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen?