Ausbau und Elektrifizierung der Bahnstrecke Chemnitz-Leipzig
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist im Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmen im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) nur der Abschnitt Chemnitz–Geithain der Bahnstrecke Chemnitz– Leipzig berücksichtigt, wenn doch im Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (Anlage 4) auch der Abschnitt Chemnitz-Bad Lausick der Bahnstrecke Chemnitz–Leipzig ausgebaut und elektrifiziert werden soll?