Ausbau des Verbraucherschutzes bei Bau- und Dienstleistungen für private Bauherren und Immobilieneigentümer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, den Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistungen für private Bauherren und Immobilieneigentümer auszubauen, insbesondere die vorhandenen Schutzlücken im Bauträgervertragsrecht durch die wirksame Absicherung der Erwerber eines Bauträgerobjekts für den Fall der Bauträgerinsolvenz zu schließen (bitte unter Angabe des genauen Zeitplans), und wird die Bundesregierung den hierzu bereits aus der 19. Wahlperiode vorliegenden Referentenentwurf bzw. die Vorarbeiten für einen solchen aufgreifen, finalisieren bzw. fortschreiben?