Ausbau des Lärmschutzes und Bau einer Wildtierbrücke in Karlsbad-Mutschelbach
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, den noch fehlenden Lärmschutz für die seit vielen Jahren unter dem Mangel desselben leidende Bevölkerung von Karlsbad-Mutschelbach (Landkreis Karlsruhe; https://bnn.de/lokales/ettlingen/harsche-kritik-wegen-laerm-an-der-a8) auf der und um die Bocksbachtalbrücke (A8) mit geschätzten Kosten von 750 000 Euro nachträglich einzubauen, da das Land Baden-Württemberg über Bundesmittel gerade weitere Lärmschutzmaßnahmen für rund 500 000 Euro verwirklicht hat (Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 28. November 2017), obwohl der zuständige Parlamentarische Staatssekretär 2016 sagte, das Planfeststellungsverfahren für den A-8-Ausbau sei seit 2006 unanfechtbar und deshalb seien keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen möglich (Bundestagsdrucksache 18/7604, S. 22 f.)? <br /> <br /> Inwiefern können die noch fehlenden Lärmschutzmaßnahmen mit einer vom Bund für das Jahr 2020 geplanten Wildbrücke oberhalb von Mutschelbach (geschätzte Kosten: 7,2 Mio. Euro; https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt4/Ref44/Seiten/A8_Gruenbruecke_Mutschelbach.aspx) planerisch und finanziell verwirklicht und abgerechnet werden?