Ausbau der Übertragungsnetze durch Deutsche Netzgesellschaft und finanzieller Bürgerinnen-/Bürgerbeteiligung voranbringen
Überführung der vier Regelzonen für Stromübertragungsnetze in eine einheitliche, Gründung einer bundeseigenen Deutschen Netzgesellschaft zur Organisation und Mitfinanzierung von Bau und Betrieb der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) und der Offshore-Netzanbindungsleitungen als Mehrheitseignerin in Kooperation mit den Übertragungsnetzbetreibern, Entwicklung eines Anleihen-Modells zur finanziellen Beteiligung von Bürgern am Bau neuer Stromleitungen