Ausbau der B 96 zwischen Düren und Jülich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund ist der vierspurige Ausbau der B 56 zwischen Düren und Jülich als Verkehrsvorhaben nach § 22 Absatz 1 unter laufender Nummer 31 im Referentenentwurf des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (StStG) aufgeführt, obwohl der allein betroffene Kreis Düren sowie die hauptbetroffenen Kommunen Düren und Niederzler nach meiner Kenntnis in Kreistags- und Ratsresolutionen deutlich gemacht haben, dass sie die Realisierung dieses Projekts auch im Sinne des Strukturwandels nicht für sinnvoll halten und eine Aufnahme in entsprechende Projektlisten ausdrücklich ablehnen?