Ausbau der Autobahn 57 bei Krefeld ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso richtet sich die Planung der Bundesregierung beim sechsspurigen Ausbau der Autobahn 57 im Bereich der Stadt Krefeld ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien, während an anderer Stelle, wie beispielsweise bei der Planung für den Tunnel Hirschhagen (A 44), auch Gründe des Gebiets- und Artenschutzes angeführt werden?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, dass der Schutz von zehntausenden betroffenen Streckenanliegern in Krefeld ebenfalls ein planungsrelevantes Gut ist?