Ausbau der 5G-Infrastruktur in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Worin bestehen die konkreten Unterschiede der am 3. Juni 2020 im Zuge des Koalitionsausschusses abgegebenen Willensbekundungen der Bundesregierung in Bezug auf den flächendeckenden 5G-Ausbau in Deutschland (Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken – zum Beispiel Punkt 47) und den Ausführungen im Koalitionsabkommen 2017 (zum Beispiel die Zeilen 352 bis 356) oder der 5G-Strategie für Deutschland "Eine Offensive für die Entwicklung Deutschlands, zum Leitmarkt für 5G-Netze und -Anwendungen", welche noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden sollten, und wann kann mit der konkreten Umsetzung etwaiger Maßnahmen gerechnet werden?<br />