Aus- und Fortbildungen von Personen gemäß Artikel 15 der Istanbul-Konvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in Artikel 15 des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (IstanbulKonvention) geforderten Aus- und Fortbildungen von den zuständigen Ländern geleistet werden, insbesondere im Hinblick auf die Untersuchungen von Dr. Martin Modlinger, der durch sein Projekt bei "Frag den Staat" herausgefunden hat, dass zahlreiche Gerichte keine entsprechenden Fortbildungen anbieten (vgl.https://fragdenstaat.de/proje kt/aktivitaten-zur-istanbul-konvention/)?