Aus Gewissensgründen verweigerte Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheker
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern ist es Apothekerinnen und Apothekern nach Auffassung der Bundesregierung verboten, die Abgabe von ärztlich verordneten Arzneimitteln aus Gewissensgründen (etwa aus religiösen Überzeugungen heraus) zu verweigern, und wem stehen hier Rechtswege offen?</p>