AÜG-Zulassung für Unternehmensformen mit Personenidentität von Arbeitgeber und Leiharbeitnehmer
<span style="font-size: 10pt;">Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span style="font-size: 10.5pt;">Gibt es eine oder mehrere Unternehmensformen, in denen zwischen Arbeitgeber (Verleiher) und Leiharbeitnehmer Personenidentität besteht, die den Forderungen der Arbeitnehmerüberlassung gerecht werden, die also die AÜG-Zulassung (AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) erhalten, weil sie auch die erforderliche Zuverlässigkeit begründen (§ 1 AÜG), obgleich sie vorab noch nicht tätig geworden sind?</span>