Aufzeigen von Trassenlängen und Projektkosten bei Projekten des Hochgeschwindigkeitsverkehrs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu meiner Auffassung, dass bei Projekten des Hochgeschwindigkeitsverkehrs 300 km/h mit für den Bundeshaushalt relevanten Baukosten von einigen Milliarden Euro und ganz erheblichen regionalen Durchschneidungswirkungen einer 67,50 Meter breiten und mindestens 90 Kilometer langen zweiglei- sigen Neubautrasse (Mindestfläche 6 Millionen m2) durch die Calenberger Lössbörde, das Calenberger Bergland, das Bückebergvorland, das Rinteln-Hamelner Weserland, das Lipper Bergland, das Ravensberger Hügelland und die Ravensberger Mulde mit erheblichen Auswirkungen auf die Bauleitplanung aller betroffenen Städte und Gemeinden, vor dem angedeuteten Bürgerdialog bereits Trassenlängen und zu erwartende Projektkosten, bezogen auf den Preisstand 2021 oder später, aufgezeigt werden müssen?