Aufwandsentschädigung für Energieversorger und Stadtwerke für die operative Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung eine finanzielle Entschädigung für Energieversorger und Stadtwerke vor, da die operative Umsetzung der beschlossenen Entlastungsmaßnahmen sowie die Beantwortung von Kundenanfragen hohe Sachaufwendungen (z. B. IT-Entwicklung durch Dienstleister, Beratungsaufwendungen, Druck- und Portoaufwendungen etc.) und Personalaufwendungen nach sich ziehen?