Aufwandsentschädigung aus kommunalen Ehrenämtern bei freiwillig Versicherten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterliegt die Aufwandsentschädigung aus kommunalen Ehrenämtern bei freiwillig Versicherten nach Ansicht der Bundesregierung der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und wenn nein, hält die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung für geboten, um eine einheitliche Beitragsbemessung durch alle gesetzlichen Krankenkassen zu erreichen?