Aufwand für Vereine aufgrund der Anforderungen des Transparenzregisters
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, welchen Aufwand Vereine aufgrund der Anforderungen des seit 2017 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche eingeführten Transparenzregister haben, und welche Anstrengungen werden seitens der Bundesregierung insbesondere hinsichtlich der bürokratischen Anforderungen der Freistellungsanträge unternommen, um Bürokratievereinfachungen zu erzielen?