Auftraggeber zweier Expertisen zu Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer ist Auftraggeber (Vertragspartner des Auftragnehmers) der beiden Expertisen "Über die Leistungen an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz" sowie "Über das Verfahren der Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz", und wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorstand der Conterganstiftung, die Mitglieder des Stiftungsrats sowie andere Stellen und Personen (Ministerien, Behörden, Parlamente etc.) die Expertisen "Über die Leistungen an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz" und "Über das Verfahren der Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz" erhalten bzw. werden sie sie spätestens erhalten?