Aufträge der verdeckten Ermittlerin Iris Schneider in den Jahren 2001 bis 2006 und von dieser an Bundesbehörden übermittelte Daten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Aufträge erteilten Bundesbehörden v. a. zwischen den Jahren 2001 und 2006 der damals gegen die Hamburger linke Szene eingesetzten verdeckten Ermittlerin – bzw. "Beamtin für Lageaufklärung" (BfL) – "Iris Schneider" des Hamburger Landeskriminalamtes, welche u. a. für den Generalbundesanwalt derweil mindestens zweimal tätig war, u. a. im November 2003 während einer Razzia-Durchsuchung im dortigen Radiosender FSK, die das Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober 2010 (Az. 1 BvR 1739/04) als verfassungswidrig beurteilte (vgl. Berliner Zeitung vom 5. Januar 2015), und welche durch "Iris Schneider" während solcher verdeckten Einsätze im Auftrag von Bundes- oder Länderbehörden erhobenen v. a. personenbeziehbaren Daten übermittelte sie direkt oder indirekt - etwa via Hamburger Sicherheitsbehörden – an Bundesbehörden wie etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz?