Aufteilung der Rückstellungen der Atomkraftwerke betreibenden Energieversorger
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Aufteilung der Rückstellungen der Atomkraftwerke den betreibenden Energieversorger für den Rückbau von Atomkraftwerken und die Atommüllentsorgung auf Stilllegung bzw. Rückbau einerseits und Entsorgung andererseits vor, und inwieweit geben nach Kenntnis der Bundesregierung die in Geschäftsberichten der Energieversorger teilweise ausgewiesenen Angaben zu vertraglichen bzw. nichtvertraglichen Verpflichtungen Anhaltspunkte für die Aufteilung der Rückstellungen auf Stillegung bzw. Rückbau einerseits und Entsorgung andererseits?</p>